Seit Beginn der Anreizregulierung werden den Netzbetreibern bekanntlich fortlaufend Einsparungen abverlangt. Eine Ausnahme hat der Verordnungsgeber in den §§ 10 und 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ARegV vorgesehen: Noch bis zum 30.6.2011 haben Verteilernetzbetreiber danach die Möglichkeit, einen Erweiterungsfaktor zu beantragen. Für Unternehmen, deren Versorgungsaufgabe sich nachhaltig geändert hat, ist...
17. Juni 2011
Möglichkeit der Anpassung der Erlösobergrenze: Der Erweiterungsfaktor 2011
17Juni