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Die Krux mit der richtigen und „zeitgemäßen“ Rechtsbehelfsbelehrung

Der Duden empfiehlt, nicht mehr „Crux“ (von lat. Kreuz) zu schreiben, sondern „Krux“, das sei der zeitgemäßen deutschen Aussprache angepasst. Und was hat das mit Rechtsbehelfsbelehrungen zu tun? Ganz einfach: Auch die sollten zeitgemäß formuliert sein. Die Verwaltungsgerichte sind sich allerdings nicht darüber einig, was das genau bedeutet.

It‘s DEHSt‘s final countdown – Die Frist für Zuteilungsanträge läuft bis zum 29. Juni 2019

Sie haben es sicherlich schon gehört: Die Frist, Anträge für CO2-Zertifikate für die erste Hälfte der (2021 bis 2025) vierten Handelsperiode einzureichen, wird verlängert. Eigentlich verlangt die Europäische Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO), die seit dem 27.2. im Amtsblatt der EU steht, dass die Anträge vor dem 30.5.2019 gestellt sein müssen. Aber sie lässt den Mitgliedstaaten die Option, die Frist...

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2019 vernichten

Folgende Buchführungsunterlagen können nach dem 31.12.2018 vernichtet werden: Aufzeichnungen aus 2008 und früher, Inventare, die bis zum 31.12.2008 aufgestellt worden sind, Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2008 oder früher erfolgt ist, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, die 2008 oder früher aufgestellt worden sind, Buchungsbelege aus dem Jahr 2008 oder früher...

Jahresabschluss 2016 muss bis zum Jahresende 2017 veröffentlicht werden

Das Jahr 2017 neigt sich allmählich dem Ende zu. Das gleiche gilt für die Frist, den Jahresabschluss 2016 zu veröffentlichen. Unternehmen, die dazu gesetzlich verpflichtet sind (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen den Abschluss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs offenlegen (§ 325 HGB). Tun sie das nicht, droht ein Ordnungsgeld...

Unterlagen, die Sie im Jahr 2017 vernichten können

Wirft man es weg? Oder behält man es lieber doch? Ob Sie den anstehenden Jahreswechsel nutzen, um sich auch von persönlichen Erinnerungsstücken zu trennen, das überlassen wir ganz Ihnen. Dafür verraten wir Ihnen, welche Buchführungsunterlagen Sie nach dem 31.12.2016 nicht mehr aufzuheben brauchen. Vernichten können Sie getrost:

Ergebnisabführungsverträge: Anpassungsfrist endet am 31.12.2014

Damit mehrere Unternehmen im Konzern zusammen besteuert werden können, müssen sie einen so genannten Ergebnisabführungsvertrag (EAV) abschließen. Die Sache hat aber ihre Tücken. Gesetzliche Änderungen erzwingen in vielen Fällen, diese Verträge anzupassen und neu abzuschließen. Die Frist dafür endet am Ende dieses Jahres. Wird sie versäumt, dann droht massiver steuerlicher Ärger.

Fristen, Fristen und nichts als Fristen

Wer sich dieser Tage als energieintensives Industrieunternehmen oder auch als Unternehmen aus dem Bereich regenerativer Energien einfach nur seinem unternehmerischen Tagesgeschäft betreiben will, hat es wahrlich nicht leicht. Ein heißes energiepolitisches Thema jagt das nächste. Und damit verbunden auch die Fristen. Da noch den Überblick zu behalten, verlangt den Betroffenen Einiges ab. Wir...

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