Kooperationen zwischen Wettbewerbern sind kartellrechtlich risikoreich. Insbesondere bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung oder in der Produktion gibt es aber Spielräume. Dazu existieren umfangreiche Regelwerke (EU-Gruppenfreistellungsverordnungen) und Leitlinien der Wettbewerbsbehörden. Diese haben jedoch nicht verhindern können, dass 2021 ein Teil der...
22. September 2022
Gasmangel kann kartellrechtlichen Spielraum für Kooperationen ausweiten
22September