Weitgehend unbemerkt von der interessierten Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber auf die Versorgungsengpässe im Gasnetz im letzten Winter reagiert. Auf Grundlage des neuen § 14b EnWG können Betreiber von Gasverteilernetzen bundesweit mit ihren angeschlossenen Letztverbrauchern Abschaltvereinbarungen (oder auch unterbrechbare Netzanschlussverträge) abschließen. Und dafür zumindest ein reduziertes...
16. Januar 2013
Abschaltvereinbarungen sollen Versorgungssicherheit im Gasbereich erhöhen
16Januar