TagGenossenschaftsgesetz

Virtuelle Generalversammlungen bei Genossenschaften: auch ohne Satzungsklausel wieder zulässig

Schreibtisch mit Computerbildschirm. Geöffnetes Teams

In der Vergangenheit mussten Generalversammlungen bei Genossenschaften in der Regel als Präsenzversammlung gestaltet werden. Ausnahmen waren nach § 43 Abs. 7 Genossenschaftsgesetz („GenG“) nur zugelassen, wenn eine entsprechende Satzungsklausel dies ausdrücklich ermöglicht. Mit einer Novellierung des GenG hat sich das nun geändert. TEMPORÄRE ERLEICHTERUNG DURCH DAS COVID-19-GESETZ Da...

KAGB gilt nicht mehr für Genossenschaften

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert Fonds aller Art. Unter bestimmten Bedingungen fielen aber auch Energiegenossenschaften unter die Regelungen des KAGB, so sah es die bisherige Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Für die betroffenen Genossenschaften bedeutete dies eine sehr hohe administrative und finanzielle Belastung –  gerade für...

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Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

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