TagGesellschafter-Geschäftsführer

Wenn der geschäftsführende Gesellschafter mehr verdient, als er verdient

Eine GmbH, deren Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, muss regelmäßig überprüfen, ob dessen Vergütung angemessen ist. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge (BMF, Schr. v. 14.10.2002, IV A 2S 274262/02, BStBl 2002...

Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH

Wie viel der Geschäftsführer einer GmbH, der gleichzeitig Gesellschafter ist, sich als Gehalt auszahlt, muss regelmäßig auf seine Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung gibt es aber eine Reihe von Fallstricken zu beachten. Geprüft werden muss nicht nur das Festgehalt, sondern auch alles andere, was sich der Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt: Überstundenvergütung, Urlaubsgeld...

Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer sich selber bezahlt

Wenn der Gesellschafter einer GmbH selbst die Geschäftsführung übernimmt, muss regelmäßig überprüft werden, ob sein Gehalt auch angemessen ist. Sonst kann es passieren, dass das Finanzamt das Gehalt nicht vollständig als Betriebsausgaben anerkennt. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile mit berücksichtigt (BMF, Schr. v. 14.10.2002, Az. IV A 2S 274262/02; BMF, Schr. v. 1.2.2002, Az...

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