Wer ein Grundstück im Privatvermögen hält und es vermietet, dessen Mieteinahmen gelten steuerlich als Vermietungseinkünfte. Anders ist es, wenn der Grundstückseigentümer das Objekt an eine von ihm beherrschte GmbH vermietet. Denn dann kann eine Betriebsaufspaltung vorliegen, und das Grundstück gehört zum gewerblichen Betriebsvermögen. Voraussetzung ist, dass das vermietete Wirtschaftsgut eine...
25. Januar 2016
Betriebsaufspaltung auch bei Vermietung an vermögensverwaltende GmbH
25Januar