TagGesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Vom Keulchen zur Keule: Höhere Bußgelder bei Wettbewerbsverstößen

Jeder kennt sie, keiner mag sie: Anrufer, die einem etwas verkaufen wollen. Doch ist diese Praxis nicht nur lästig. Was viele nicht wissen: Ungebetene Werbeanrufe sind schon seit geraumer Zeit ausdrücklich verboten. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist die direkte Kundenansprache per Telefon nämlich nur dann erlaubt, wenn ein potentieller Kunde zuvor ausdrücklich in den Werbeanruf eingewilligt hat...

Der große Wurf – am Ende bleibt`s, wie es gewesen!

Nun ist es vollbracht – und doch anders als von manchen erhofft und von der Energiewirtschaft befürchtet: Der Gesetzgeber hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 27.6.2013 verabschiedet. Über den Gesetzentwurf hatten wir vor Kurzem berichtet und auf Neuerungen im Zusammenhang mit dem so genannten fliegenden Gerichtsstand hingewiesen (wir berichteten).

Telefonwerbung und Abmahnmissbrauch: Der Gesetzgeber weckt hohe Erwartungen

Lange hatten Initiativen einzelner Gruppen schärfere Regeln gegen belästigende Telefonwerbung gefordert, insbesondere dass dabei abgeschlossene Verträge nachträglich schriftlich bestätigt werden müssen (wir berichteten). Jetzt hat die Bundesregierung einen großen Wurf getan und einen Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 15.04.2013 in den Bundestag eingebracht. Das Gesetz...

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