Hessische Kommunen werden es künftig leichter haben, wenn sie sich energiewirtschaftlich betätigen wollen. Letzte Woche hat der Hessische Landtag das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung in Dritter Lesung beschlossen. Neu ist dabei vor allem die Fassung des bisherigen § 121 Abs. 1a HGO (wir berichteten). Nunmehr dürfen sich Gemeinden „ausschließlich auf dem Gebiet der Erzeugung, Speicherung...
27. Juli 2014
… die Hesse komme… – Wiesbaden verabschiedet Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung
27Juli