Die Frage, wie und wann stromintensive Unternehmen vor zu hoher Belastung durch Netzentgelte geschützt werden sollen, ist bekanntlich seit einigen Monaten DAS Sorgenkind der Energiepolitik (wir berichteten). Zuerst hatte das OLG Düsseldorf im März dieses Jahres die vollständige Netzentgeltbefreiung (§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV) für rechtswidrig erklärt, weil sie gegen nationales (Verfassungs...
5. Juni 2013
Vollständige Netzentgeltbefreiung adé: Kabinett verabschiedet Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
05Juni