Aufsichtsratsmitglieder müssen ein Mindestmaß an Sachkunde aufweisen. Das hat der BGH schon vor mehr als 20 Jahren in der Hertie-Entscheidung festgestellt. Doch wer sachkundig sein und bleiben will, muss sich fortbilden – und wer soll das bezahlen? Das regeln weder das Aktiengesetz (AktG) noch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), und Rechtsprechung dazu gibt...
25. Juni 2014
Aufsichtsrats-Fortbildung: Wer zahlt die Kosten?
25Juni