Wenn ein GmbH-Anteil vom einen Gesellschafter auf den anderen übertragen wird, kann Grunderwerbsteuer fällig werden. Denn wenn der GmbH in Deutschland ein Grundstück gehört, dann kann durch die Anteilsübertragung der Empfänger die Herrschaft über dieses Grundstück erlangen. Aber was gilt, wenn es die GmbH selbst ist und nicht ihr Gesellschafter, der die Anteile des anderen Gesellschafters erwirbt?
1. Juni 2015
Erwerb eigener Anteile durch GmbH kann Grunderwerbsteuer auslösen
01Juni