TagGrundstückskaufvertrag

Grundstücksveräußerer als Steuerschuldner für Baukosten trotz zivilrechtlicher Gebäudeerrichtung durch einen Dritten

Die Grunderwerbsteuer schulden nach den gesetzlichen Vorschriften beide – der Käufer und der Verkäufer des Grundstücks (§ 13 Nr. 1 GrEStG). Daran ändert sich auch nichts, wenn man im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart. Problematisch wird es aber, wenn es darum geht, ob auch die Kosten für die Bebauung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen. Dazu hat der Bundesfinanzhof...

Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer zulässig

Wer ein unbebautes Grundstück kauft, muss Grunderwerbssteuer nicht nur für den Grundstücks-, sondern auch für den Gebäudepreis zahlen, wenn zwischen Grundstückskauf und Bauerrichtungsvertrag ein rechtlich oder zumindest objektiv sachlicher Zusammenhang existiert. Diese ständige Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt bestätigt.

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