Tag · Grundzuständigkeit
Grundzuständiger Messstellenbetrieb mit intelligenter Messtechnik: Anzeigepflicht bis zum 30.6.2017
Bis zum 30.6.2017 haben grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) Zeit, der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen, ob sie die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb mit intelligente Messtechnik wahrnehmen. Die BNetzA hat hierzu eine eigene Informationswebsite eingerichtet und ein Anzeigeformular zur Verfügung gestellt.