Das Jahr 2017 neigt sich allmählich dem Ende zu. Das gleiche gilt für die Frist, den Jahresabschluss 2016 zu veröffentlichen. Unternehmen, die dazu gesetzlich verpflichtet sind (z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen den Abschluss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs offenlegen (§ 325 HGB). Tun sie das nicht, droht ein Ordnungsgeld...
27. Oktober 2017
Jahresabschluss 2016 muss bis zum Jahresende 2017 veröffentlicht werden
27Oktober