Jedes Jahr stellt sich die Frage, wie man seine Büroregale entrümpeln und welche alten Unterlagen man dem Schredder bzw. der Altpapiertonne überantworten kann. Hier eine kleine Hilfestellung: Von diesen Buchführungsunterlagen können Sie sich nach dem 31.12.2014 trennen, ohne Ärger mit dem Finanzamt befürchten zu müssen:
2. Dezember 2014
Folgende Unterlagen können im Jahr 2015 vernichtet werden
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