Am 28.1.2015 hat die Bundesregierung die Freiflächenausschreibungsverordnung (im Folgenden: FFAV) beschlossen. Ihr Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) künftig nicht mehr administrativ festzulegen, sondern durch Ausschreibungen zu ermitteln. Die FFAV bezieht sich zunächst nur auf die Förderung von Strom aus PV-Freiflächenanlagen – eine Art...
30. Januar 2015
Die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen: Der Startschuss ist gefallen!
30Januar