Eine GmbH, deren Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, muss regelmäßig überprüfen, ob dessen Vergütung angemessen ist. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge (BMF, Schr. v. 14.10.2002, IV A 2S 274262/02, BStBl 2002...
6. Dezember 2019
Wenn der geschäftsführende Gesellschafter mehr verdient, als er verdient
06Dezember