TagI R 46/01

Wenn der geschäftsführende Gesellschafter mehr verdient, als er verdient

Eine GmbH, deren Gesellschafter auch Geschäftsführer ist, muss regelmäßig überprüfen, ob dessen Vergütung angemessen ist. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge (BMF, Schr. v. 14.10.2002, IV A 2S 274262/02, BStBl 2002...

Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer sich selber bezahlt

Wenn der Gesellschafter einer GmbH selbst die Geschäftsführung übernimmt, muss regelmäßig überprüft werden, ob sein Gehalt auch angemessen ist. Sonst kann es passieren, dass das Finanzamt das Gehalt nicht vollständig als Betriebsausgaben anerkennt. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile mit berücksichtigt (BMF, Schr. v. 14.10.2002, Az. IV A 2S 274262/02; BMF, Schr. v. 1.2.2002, Az...

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