TagI R 50/17

Gute und schlechte Nachrichten in Sachen steuerlicher Querverbund

wie gehts weiter fragen unsicherheit

Am 16.12.2020 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) gleich zweimal über den steuerlichen Querverbund zwischen einem Versorgungs- und einem Bäderbetrieb zu entscheiden (wir berichteten). Am 27.5. 2021 wurden die Urteile nun veröffentlicht und für die Steuerpflichtigen gab es schlechte Nachrichten: Beide Revisionen wurden zurückgewiesen. Gute Nachrichten gab es jedoch für die gesamte Stadtwerke-Branche.

Immer wieder die Frage der Beihilfe: Der steuerliche Querverbund erneut beim BFH

Der steuerliche Querverbund liegt wieder einmal auf dem Tisch der Richter des Bundesfinanzhofs (BFH). In zwei Verfahren des Finanzgerichts (FG) Münster könnte es wieder zu einer Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommen. Die Unsicherheit für die Stadtwerkebranche bleibt also groß, weshalb die politisch Verantwortlichen endlich für Rechtssicherheit sorgen sollten.

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