Wenn zwei sich wechselseitig Geld schulden, ist es ausnahmsweise zulässig bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags, die Zinsen zu saldieren. Dies gilt nach einem neueren Urteil (v. 11.10.2018, Az. III R 37/17) des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für Darlehn innerhalb eines Cash–Pools.
6. August 2019
Bei Cash-Pooling ist gewerbesteuerliche Saldierung der Zinsen zulässig
06August