Seit dem 1.5.2023 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 alle Netzbetreiber zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) – eine Pflicht, die zuvor nur für Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) galt und im Bereich der Strom- und Gasverteilernetzbetreiber (VNB) nur wenige, vor allem größere VNB, traf und Netzbetreiber vor Umsetzungsprobleme stellt. Gesetzliche Vorgaben...
23. Juni 2023
Cyber-Angriffe im Verteilernetz: Pflicht zur Einführung von Systemen zur Angriffserkennung für alle Netzbetreiber
23Juni