Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom letzten Donnerstag die erwartete Entscheidung getroffen und dem Bundesgerichtshof (BGH) den Weg gewiesen, Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen, die sich an den Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)/ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) orientieren, für unwirksam zu erklären (wir berichteten).
26. März 2013
GVV-Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen drohen zu kippen
26März