Tag · Interessenkonflikt
Die Mitwirkung der Stadträte mit Doppelmandat am Beschluss des Stadtrates zur Gaskonzession führt nicht zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrages mit den Stadtwerken
Allein die Mitwirkung von Stadträten, die zugleich im Auftrag der Stadt Leipzig oder als deren Vertreter Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Leipzig sind, am Stadtratsbeschluss vom 15.4.2015 führt nicht zur Nichtigkeit des zwischen der Stadt Leipzig und den Stadtwerken abgeschlossenen Gaskonzessionsvertrags.
Preiserhöhungen durch Stadtwerke: Aufsichtsrat in der Zwickmühle
Einen Aufsichtsratsposten wahrzunehmen, scheint erst einmal eine attraktive Sache: ehrenvoll, und nicht selten auch ziemlich gut bezahlt. Doch dass ein solches Mandat auch Schattenseiten haben kann, merkt das Mitglied eines Aufsichtsrates spätestens dann, wenn es darum geht, für die eigene...