Auch Energieversorger haben darunter zu leiden, dass Wettbewerber ihre Marken als „Adword“ nutzen und so deren Bekanntheit als Werbung für ihre Internet-Seite ausbeuten. Jetzt hat der EuGH seine Rechtsprechung zu der Zulässigkeit solcher Praktiken in einem neuen Urteil konkretisiert: Danach darf ein Wettbewerber eine bekannte Marke als «Adword» nutzen, wenn das von ihm beworbene Produkt eine...
8. Dezember 2011
EuGH verpasst «Adword»-Werbung mit Konkurrenzmarken Dämpfer
08Dezember