Erzielt ein Unternehmen fortlaufend Verluste, gilt es als dauerdefizitär. Darunter fallen im kommunalen Bereich vor allem Schwimmbäder und Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Verpachtung dieser dauerdefizitären Einrichtungen (Verpachtungs-BgA) wird künftig zum Auslaufmodell. Es drohen Steuernachteile, die insbesondere den Schwimmbadbetrieb nochmals verteuern...
22. April 2022
Dauerdefizitäre Verpachtungs-BgA: Kommunale Betriebe müssen ihre Strukturen neu denken
22April