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Mehr Zeit zur Vorbereitung: Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b UStG
Eigentlich sollte die Übergangsfrist des § 2b UStG mit dem 31.12.2020 ablaufen. Am 28.5.2020 hat der Bundestag nun einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung als Teil des sog. Corona-Steuerhilfegesetzes angenommen und damit die Verlängerung dieser Übergangsfrist um zwei weitere Jahre beschlossen. Der...
Systemwechsel durch den neuen § 2b UStG: Kommunen vor der Umsatzsteuerpflicht
Nun ist er da, der neue § 2b UStG – schneller als erwartet. Am 23.9.2015 vom Bundestag (BT-Drs. 18/6094) und am 16.10.2015 vom Bundesrat beschlossen (BR-Drs. 418/15 (B)) tritt er mit Wirkung zum 1.1.2016 in Kraft.