Kann ein Organ einer ausländischen Kapitalgesellschaft gleichzeitig deren „ständiger Vertreter“ in Deutschland sein und damit die Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig machen? Ja, das geht. So zumindest der Bundesfinanzhof (BFH) in einem speziellen Fall (Urt. v. 23.10.2018, Az. I R 54/16), der an der deutsch-luxemburgischen Grenze spielt.
16. August 2019
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als ständiger Vertreter
16August