Die geltenden besonderen Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) bei der Strom- und Energiesteuer laufen Ende 2012 aus. Dabei geht es um eine allgemeine Entlastung um 25 Prozent und um den so genannten Spitzenausgleich, der eine weitere Entlastung um bis zu 90 Prozent (abzüglich eines Schwellenwerts) ermöglicht.
29. November 2011
Bundesregierung stellt Strom- und Energiesteuerentlastung für Produzierendes Gewerbe um
29November