Am 8.6.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre vorläufige Einschätzung zu den Mindestfaktoren beim Redispatch 2.0 veröffentlicht. Danach hält es die Behörde gegenwärtig für zweckmäßig, den Mindestfaktor für Strom aus Erneuerbaren Energien auf 10 und den Mindestfaktor für Strom aus vorrangberechtigter Kraft-Wärme-Kopplung auf 5 festzusetzen. Dieses vorläufige Ergebnis und der dazugehörige...
12. Juni 2020
Redispatch 2.0.: Bundesnetzagentur leitet Konsultation der Mindestfaktor-Festlegung ein
12Juni