Kommunale Zweckverbände dürfen Rückstellungen für Kostenüberdeckungen bilden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 6.2.2013 (Az. I R 62/11, veröffentlicht am 15.5.2013) grundsätzlich anerkannt. Die Entscheidung könnte auch für Netzbetreiber relevant werden. Geklagt hatte ein Zweckverband verschiedener Städte und Gemeinden, der als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert war. Er hat die...
4. Juni 2013
BFH zu Rückstellungen für Kostenüberdeckungen – Folgen für Mehrerlösabschöpfung & Co.?
04Juni