Energieunternehmen dürfen nicht mit AdWord-Werbeanzeigen im Internet ihre Wettbewerber in Verruf bringen. Durch die Verlinkung mit der eigenen Homepage kann es sich um unzulässige vergleichende Werbung handeln! Das OLG Dresden hat die Grenzen dieses Verbots in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 8.3.2011, Az. 14 U 134 /11) sehr weit gezogen.
16. Juni 2011
OLG Dresden: Google-Werbung kann unlauterer Wettbewerb sein
16Juni