Eine Rechnung, die das Finanzamt für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG nicht akzeptieren würde, ist für den Anspruch auf unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 14c Abs. 2 UStG) immer noch gut genug. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil vom 17.2.2011, Az. V R 39/09) klargestellt. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmer stritt sich mit dem Finanzamt, ob er...
5. Juli 2011
Rechnung ist nicht gleich Rechnung
05Juli