TagLohnsteuer

Bundesfinanzhof: Bei Betriebsveranstaltungen kommt es auf die tatsächlichen Teilnehmer an

Aufwendungen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung entstehen, sind auf die tatsächlichen Teilnehmer umzulegen, nicht auf die angemeldeten Teilnehmer. Das hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 29.4.2021, Az. VI R 31/18) entschieden. Dem BFH zufolge dürfen die entfallenen Kosten für angemeldete Arbeitnehmer, die nicht an der Betriebsveranstaltung teilgenommen haben, nicht...

Das Tax Compliance Management System und warum es erforderlich ist

Betriebsprüfungen verlaufen heute weitaus kritischer als früher. Unternehmen sehen sich immer häufiger mit Vorwürfen durch die Bußgeld- und Strafsachenstellen konfrontiert. Alles hängt an der Frage, wie es verfahrensrechtlich zu werten ist, wenn die Betriebsprüfung Sachverhalte aufdeckt, die bisher entweder gar nicht oder nicht vollständig deklariert worden sind. Handelt es sich bei der...

Förderung der Elektromobilität: die Bundesländer werden aktiv

Die Bundesregierung tut sich bislang mit konkreten Maßnahmen zur finanziellen Förderung des Kaufs von Elektrofahrzeugen schwer. Jetzt haben die Bundesländer die Initiative ergriffen. Am 10.7.2015 hat der Bundesrat gleich zwei Beschlüsse gefasst, um der Elektromobilität in Deutschland Anschubhilfe zu leisten. Neben einer Entschließung zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen (BR-Drs...

Dienstwagenbesteuerung: Verbotswidrige private Nutzung führt nicht zu Steuerpflicht

Wer von seinem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen gestellt bekommt und privat nutzen darf, erhält einen geldwerten Vorteil. Und der unterfällt als Sachbezug der Lohnsteuer. Ob er ihn tatsächlich privat nutzt, ist dabei unerheblich, solange er die Möglichkeit dazu hat. Berechnet wird der geldwerte Vorteil entweder nach der 1-Prozent‑Regelung oder der Fahrtenbuchmethode...

Werden künftig noch Reisekosten vergütet? Verpflegungsmehraufwendungen – welchen Spielraum hat der Arbeitgeber? (Teil 3)

Wer auswärts arbeitet, muss mehr Geld für seine Verpflegung aufwenden. Der Arbeitgeber kann ihm dafür steuerfrei Pauschalersatz zahlen, und zwar in bisher drei Stufen. Das ändert sich: Künftig gibt es für Verpflegungsmehraufwendungen nur noch zwei Pauschbeträge. Der bisher niedrigste Pauschbetrag  von 6 Euro für Abwesenheitszeiten von mindestens 8 Stunden bis maximal 14 Stunden entfällt...

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender