Am 10.6.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Zulässigkeit von Schadenspauschalen im Energieinkasso entschieden (Urt. v. 10.6.2020, Az. VIII ZR 289/19). Mit diesem Urteil wird erneut klar: Die Gerichte werden Sammelposten als Pauschalen für Inkassokosten streng überprüfen.
17. August 2020
Inkassopauschalen: Der BGH setzt seine strenge Bewertung fort
17August