Wer ein privat gehaltenes Grundstück verkauft und sich dazu eines Maklers bedient, muss diesen auch bezahlen. Normalerweise sind diese Maklerkosten steuerlich den Veräußerungskosten zuzurechnen. Aber nicht immer.
14. Oktober 2014
Maklerkosten für Veräußerung eines Grundstücks können Werbungskosten sein
14Oktober