TagMassenkundengeschäft

Fernwärme: Ohne schriftlichen Vertrag keine Geltung der Lieferbedingungen

Wand mit Kacheln und Heizkörper in Ruine

Ein Fernwärmeliefervertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Kunde ein Vertragsdokument unterzeichnet und erst dann in seiner Verbrauchsstelle Wärme aus dem Netz entnimmt. Nicht selten ist aber auch, dass der Kunde die Formalitäten weglässt und sogleich mit der Entnahme von Wärme beginnt. Dieser Fall ist in § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV ausdrücklich berücksichtigt: Dann gelten die „für...

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