Tagmöblierte Wohnung

BFH klärt Ermittlung ortsüblicher Marktmiete möblierter Wohnungen

Wer zu billig vermietet, kann seine Kosten nicht mehr voll von der Steuer absetzen: Eine Wohnungsmiete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete betragen, um als voll entgeltliche Vermietung anerkannt zu werden (§ 21 Abs. 2 EStG). Liegt die vereinbarte Miete darunter, können dem Vermieter entstandene Werbungskosten nur anteilig geltend machen.

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