Tag · Musikstück
Auch für Piraten kein Vorbeikommen an der GEMA-Vermutung
Die GEMA nimmt als Verwertungsgesellschaft im Bereich der musikalischen Urheberrechte in Deutschland die Rechte der von ihr vertretenen Urheber und Verleger wahr. Ein wichtiges Instrument für diese Leistung ist dabei die so genannte GEMA-Vermutung: Wer Werke anderer veröffentlicht, muss der...