Am 5.3.2021 stimmte der Bundesrat dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu. Nach fast einjähriger Beratung hatten sich die Koalitionsfraktionen noch auf einige wesentliche Änderungen geeinigt: Neben einer Absenkung der Ausstattungsschwellenwerte enthält das GEIG nun auch einen sog. Quartiersansatz.
12. März 2021
Ausstattungspflichten von Immobilien mit Lade- und Leitungsinfrastruktur: Das GEIG kommt!
12März