Geht man nach den Wünschen des Bundesrates, soll Fernwärme in die verschärfte Kartellrechtskontrolle einbezogen werden. Die Bundesregierung hatte sowohl im Rahmen der erstmaligen Implementierung des § 29 GWB als auch bei der Novellierung des Kartellrechts bewusst und nach eingehender Diskussion darauf verzichtet, § 29 GWB auch auf die Fernwärme zu beziehen. Das stößt im Wirtschaftsauschuss des...
10. Mai 2012
§ 29 GWB jetzt auch für Wärme?
10Mai