Tag · Naturgewalt
Verteilernetzbetreiber haften für Überspannungsschäden nur im Einzelfall
Verteilernetzbetreiber müssen gegenüber Privatkunden ggf. nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften, wenn es in ihrem Netz zu Überspannung kommt und dadurch bei den Anschlussnehmern Schäden entstehen. Dies hatte im letzten Jahr der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urt. v. 25.2.2014, Az. VI ZR...
Wann zahlt der Netzbetreiber für „fehlerhafte Elektrizität“? BGH führt zum ProdHaftG aus.
Netzbetreiber können für Schäden, die durch Überspannung entstehen, nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften. Das wissen wir im Prinzip schon seit dem 25.2.2014, als der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil (v. 28.8.2013, Az. XI R 4/11) dazu verkündet hat (wir berichteten). Jetzt liegen auch die Entscheidungsgründe vor. Zur Erinnerung: Entsteht durch den Fehler...