Schon vor einigen Wochen hatten sich Bundes- und Landesfinanzbehörden geeinigt, jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) es mit Erlass vom 6.11.2012 bestätigt: Sowohl bei der Marktprämie nach § 33g EEG als auch bei der Flexibilitätsprämie nach § 33i EEG handelt es sich um so genannte echte, nicht steuerbare Zuschüsse, die nicht der Umsatzsteuer unterfallen. Zuvor hatte ein Erlass der...
28. November 2012
BMF: Keine Umsatzsteuer auf die Marktprämie
28November