Tagnichtwirtschaftliche Tätigkeit

Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai

Bei gemischt genutzten Eingangsleistungen ist es für den Vorsteuerabzug entscheidend, in welchem Umfang sie dem unternehmerischen Bereich zugeordnet sind (siehe BMF, Schr. v. 2.1.2014, Az S 7300/12/10002:001). Nur wenn sie zumindest teilweise zum Unternehmensvermögen zugeordnet sind, ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug und in späteren Jahren gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung möglich.

Vorsteuerabzug für Kommunen: Jetzt muss der BFH entscheiden

Kommunen können bei Wirtschaftsgütern, die sie nur ganz nebenbei unternehmerisch nutzen, keine Vorsteuer ziehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 17.1.2013, Az. 7 K 7132/10, Revision anhängig beim BFH): Einen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gibt es dann nicht, wenn der Verwendungsanteil zu den unternehmerischen Umsätzen unter...

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