Sächsische Gemeinden können künftig leichter auch außerhalb ihres Gemeindegebietes Strom, Gas und Wärme anbieten. Das bewirkt eine kleine und daher auf den ersten Blick unscheinbare Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vom 29.4.2015 (SächsGVBl. S.349) eingefügt wurde. § 94a SächsGemO erhält einen neuen Abs. 5, wonach die...
26. Januar 2016
Gelockerte Ketten für sächsische kommunale Energieversorger
26Januar