Am 3.2.2021 hat das Bundeskabinett Novellierungen der Vorgaben für den Einsatz erneuerbare Energien im Verkehrssektor beschlossen. Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen für den Strommarkt durch die EEG-Novelle zum 1.1.2021 (wir berichteten) soll nun also die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED-II – RL 2018/2001) vom...
9. Februar 2021
Der Verkehrssektor soll grüner werden: Weitere Umsetzungen der RED-II-Vorgaben
09Februar