Die deutsche Regelung, nach der bei der Grundversorgung mit Strom bzw. Gas vom Grundversorger einseitig die Preise angepasst werden können, ist europarechtswidrig und unwirksam. Dies hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-359/11, C-400/11). Das Preisanpassungsrecht nach § 5 Strom–/GasGVV verstößt gegen das europarechtliche Transparenzgebot. Der EuGH ist damit –...
23. Oktober 2014
Entscheidung ohne Augenmaß – das EuGH-Urteil zur Preisanpassung in der Strom-/Gasgrundversorgung
23Oktober