Tag · Quartiersversorgungen

11 Juli

Neues von den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Frankfurt zur „Kundenanlage“ im EnWG

Ob Elektrizitätsverteilanlagen als Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a und 24b EnWG) einzuordnen sind oder nicht, ist vielerorts von Bedeutung. Insbesondere bei der sogenannten „allgemeinen Kundenanlage“ nach § 3 Nr. 24a EnWG ist die Abgrenzung komplex, da der Gesetzeswortlaut zu unbestimmt...