Wenn eine Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, versuchen in der Praxis häufig die Gesellschafter, ihr Unternehmen mit einem so genannten Rangrücktritt zu retten: Sie erklären, ihre Forderungen (Darlehen, Lieferung und Leistung) erst dann geltend zu machen, wenn alle übrigen Gläubiger befriedigt sind. Ein solcher Rangrücktritt hat zur Folge, dass die Verbindlichkeiten, die davon...
28. Juli 2015
BGH klärt Voraussetzungen für Rangrücktritt
28Juli