Auf den ersten Blick kann man den Eindruck bekommen, dass die 8. GWB-Novelle für den Wassersektor nicht sonderlich relevant ist. Nach dem Referentenentwurf vom 8. November 2011 wird lediglich die Vorschrift des alten § 103 GWB 1990 in Form des § 31 GWB übernommen. Inhaltlich passiert, außer ein paar kosmetischer Änderungen bzw. Streichungen, nichts. Ziel der Gesetzesintegration ist es, die...
30. November 2011
Kartellrechts-Novelle: Altes Wasser in neuen Schläuchen?
30November