Wer als Energieversorger bislang von Verbraucherbeschwerden weitestgehend verschont geblieben ist, muss sich ab Sommer 2015 auf andere Zeiten einstellen. Im Strom- und Gasbereich gibt es sie schon seit vier Jahren (§§ 111 a ff. EnWG). Jetzt will der Gesetzgeber mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) das Verbraucherbeschwerdeverfahren auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens übertragen...
6. Mai 2015
Verbraucherbeschwerden künftig auch bei Wasser und Fernwärme
06Mai